Landgericht Bochum, 2001-05-08, 11 S 516/00

11 S 516/00Kantonsgericht08.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 11 S 516/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-08

Aktenzeichen: 11 S 516/00

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2001:0508.11S516.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer - Berufungskammer -

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.09.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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