Landgericht Bochum, 2001-07-23, 6 O 556/00

6 O 556/00Kantonsgericht23.07.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 556/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-23

Aktenzeichen: 6 O 556/00

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2001:0723.6O556.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.

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