7 T 48/02•Landgericht Bochum, 2002-06-11, 7 T 48/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 48/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-11
Aktenzeichen: 7 T 48/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0611.7T48.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Beteiligte zu 1) hat dem Beteiligten zu 2) die diesem in den Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Wert für das Beschwerdevertahren 7 T 48/02 wird auf 102,66 EUR, der Wert für das Beschwerdeverfahren 7 T 49/02 wird auf 69,60 EUR festgesetzt
Die weitere Beschwerde wird in beiden Verfahren zugelassen.
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