10 T 42/02•Landgericht Bochum, 2002-08-12, 10 T 42/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 T 42/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-12
Aktenzeichen: 10 T 42/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0812.10T42.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zuruckgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300 EUR festgesetzt.
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