Landgericht Bochum, 2002-12-10, 12 O 126/02

12 O 126/02Kantonsgericht10.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 O 126/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-10

Aktenzeichen: 12 O 126/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:1210.12O126.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer des Landgerichts - Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der E1 eG, X-platz ##, ### Frankfurt a. M. in die Löschung der Domain grossmarkt-E.de einzuwilligen, Zug um Zug gegen Erstattung der Registrierungskosten durch die Klägerin.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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