Landgericht Bochum, 2003-10-22, 3 O 704/02

3 O 704/02Kantonsgericht22.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 3 O 704/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-22

Aktenzeichen: 3 O 704/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:1022.3O704.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts - Einzelrichter -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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