Landgericht Bochum, 2004-05-24, 7 c T 19/04

7 c T 19/04Kantonsgericht24.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 c T 19/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-24

Aktenzeichen: 7 c T 19/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0524.7C.T19.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7 c Zivilkammer des Landgerichts - Beschwerdekammer -

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 15. Oktober 2003 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.500,- Euro festgesetzt.

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