10 Kls 3 Js 238/03•Landgericht Bochum, 2004-08-13, 10 Kls 3 Js 238/03
Landgericht Bochum, 2004-08-13, 10 Kls 3 Js 238/03
10 Kls 3 Js 238/03Kantonsgericht13.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 Kls 3 Js 238/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-13
Aktenzeichen: 10 Kls 3 Js 238/03
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0813.10KLS3JS238.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Tenor
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Das Hauptverfahren wird nicht eröffnet.
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Das Sicherungsverfahren wird nicht eröffnet.
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des An- geschuldigten trägt die Staatskasse.
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