Landgericht Bochum, 2004-08-13, 10 Kls 3 Js 238/03

10 Kls 3 Js 238/03Kantonsgericht13.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 Kls 3 Js 238/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-13

Aktenzeichen: 10 Kls 3 Js 238/03

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0813.10KLS3JS238.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. große Strafkammer

Tenor

  1. Das Hauptverfahren wird nicht eröffnet.

  2. Das Sicherungsverfahren wird nicht eröffnet.

  3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des An- geschuldigten trägt die Staatskasse.

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