2 O 197/04•Landgericht Bochum, 2004-09-22, 2 O 197/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 2 O 197/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 2 O 197/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0922.2O197.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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