9 S 152/04•Landgericht Bochum, 2004-11-03, 9 S 152/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 152/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-03
Aktenzeichen: 9 S 152/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:1103.9S152.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 1.7.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000, 00 EUR abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision gegen das Urteil wird zugelassen.
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