12 O 136/04•Landgericht Bochum, 2004-12-07, 12 O 136/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 O 136/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 12 O 136/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:1207.12O136.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Streithelfer tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten. Im übrigen tra-gen die Kläger die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in jeweils bei-zutreibender Höhe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Der Streitwert wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
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