12 O 42/05•Landgericht Bochum, 2005-07-26, 12 O 42/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 O 42/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-26
Aktenzeichen: 12 O 42/05
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0726.12O42.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer des Landgerichts - Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.743,52 € nebst 5 % Zinsen über dem je-weils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB seit dem 29.12.2004 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10 % und die Beklagte 90%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Der Streitwert wird bis zum 29.05.2005 auf 18.299,99 € und ab dem 30.05.2005 auf 15.743,52 € festgesetzt
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