8 KLs 36 Js 59/02•Landgericht Bochum, 2005-07-27, 8 KLs 36 Js 59/02
Landgericht Bochum, 2005-07-27, 8 KLs 36 Js 59/02
8 KLs 36 Js 59/02Kantonsgericht27.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 8 KLs 36 Js 59/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-27
Aktenzeichen: 8 KLs 36 Js 59/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0727.8KLS36JS59.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer
Tenor
Der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 18.11.2004, gegen den Verurteilten H2 die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatskasse zur Last.
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