Landgericht Bochum, 2005-09-09, 1 Kls 33 Js 248/04

1 Kls 33 Js 248/04Kantonsgericht09.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 1 Kls 33 Js 248/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-09

Aktenzeichen: 1 Kls 33 Js 248/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0909.1KLS33JS248.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

  • § 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB -

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