1 Kls 33 Js 248/04•Landgericht Bochum, 2005-09-09, 1 Kls 33 Js 248/04
Landgericht Bochum, 2005-09-09, 1 Kls 33 Js 248/04
1 Kls 33 Js 248/04Kantonsgericht09.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 1 Kls 33 Js 248/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-09
Aktenzeichen: 1 Kls 33 Js 248/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0909.1KLS33JS248.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
- § 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB -
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