10 Qs 8 und 9/06•Landgericht Bochum, 2006-05-10, 10 Qs 8 und 9/06
Landgericht Bochum, 2006-05-10, 10 Qs 8 und 9/06
10 Qs 8 und 9/06Kantonsgericht10.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 Qs 8 und 9/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-10
Aktenzeichen: 10 Qs 8 und 9/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0510.10QS8UND9.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerden werden als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
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