Landgericht Bochum, 2006-11-07, 15 O 110/06

15 O 110/06Kantonsgericht07.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 15 O 110/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-07

Aktenzeichen: 15 O 110/06

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:1107.15O110.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unter-lassen, im Wettbewerb handelnd, die Bezeichnung „Diplom-Tierpsychologe“ zu führen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 189,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem 16.08.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.200,00 EUR vorläufig voll-streckbar.

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