9 S 108/06•Landgericht Bochum, 2006-11-21, 9 S 108/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 108/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-21
Aktenzeichen: 9 S 108/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:1121.9S108.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24.05.2006 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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