Landgericht Bochum, 2006-12-21, 14 O 93/06

14 O 93/06Kantonsgericht21.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 14 O 93/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: 14 O 93/06

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:1221.14O93.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Anstellungsverhältnis zwischen den Parteien nicht zum 28.02.2006 endete.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 428.000,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 20.000,- € seit dem 01.06.2006, dem 01.07.2006, dem 01.08.2006, dem 01.09.2006, dem 01.10.2006, dem 01.11.2006 und dem 01.12.2006 sowie aus 288.000,-- € seit dem 01.08.2006 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger am 01.01.2007 weitere 288.000,-- € brutto als Tantieme für 2006 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2007 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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