10 T 27/07•Landgericht Bochum, 2007-04-20, 10 T 27/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 T 27/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-20
Aktenzeichen: 10 T 27/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0420.10T27.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 09.01.2007 wird insoweit aufgehoben, als dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Hauptverfahren gemäß § 4a Abs. 1, 3 InsO gestundet worden sind.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.437,45 € festgesetzt.
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