Landgericht Bochum, 2007-06-14, 10 T 35/07

10 T 35/07Kantonsgericht14.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 T 35/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-14

Aktenzeichen: 10 T 35/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0614.10T35.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 17.04.2007 wird insoweit abgeändert, als die Vergütung des Beschwerdeführers auf 44.305,25 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.919,14 € festge-setzt.

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