Landgericht Bochum, 2007-07-11, 8 O 242/07

8 O 242/07Kantonsgericht11.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 8 O 242/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-11

Aktenzeichen: 8 O 242/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0711.8O242.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

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