Landgericht Bochum, 2007-11-19, 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07

23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07Kantonsgericht19.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-19

Aktenzeichen: 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:1119.23NS63JS885.03II1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,- €, die in monatlichen Raten von 250,- € bezahlt werden darf, verhängt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten und Auslagen der Berufung und der Revision einschließlich der Kosten und Auslagen der Nebenklage.

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