13 O 138/08•Landgericht Bochum, 2008-11-05, 13 O 138/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 13 O 138/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-05
Aktenzeichen: 13 O 138/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1105.13O138.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.
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