I-3 O 240/07•Landgericht Bochum, 2008-11-06, I-3 O 240/07
Landgericht Bochum, 2008-11-06, I-3 O 240/07
I-3 O 240/07Kantonsgericht06.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-3 O 240/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-06
Aktenzeichen: I-3 O 240/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1106.I3O240.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 833,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2007 an die Klägerin zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte ab dem 01.04.2007 keinen Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Pauschale in Höhe von 350,00 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer für die telekommunikationstechnische Anbindung der klägerischen 110-kV-Station „S“ über ihre 110-kV-Station O zu ihrer Netzführung hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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