Landgericht Bochum, 2008-11-19, 7 T 41/08

7 T 41/08Kantonsgericht19.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 41/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-19

Aktenzeichen: 7 T 41/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1119.7T41.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 28.12.2007 wird abgeändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 1. und 2., den Standesamten des Standesamtes I zur Mitwirkung bei der Eheschließung anzuweisen, wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert für das Verfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

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