7 T 41/08•Landgericht Bochum, 2008-11-19, 7 T 41/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 41/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-19
Aktenzeichen: 7 T 41/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1119.7T41.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 28.12.2007 wird abgeändert.
Der Antrag der Beteiligten zu 1. und 2., den Standesamten des Standesamtes I zur Mitwirkung bei der Eheschließung anzuweisen, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert für das Verfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.