Landgericht Bochum, 2009-01-21, I - 13 O 277/08

I - 13 O 277/08Kantonsgericht21.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I - 13 O 277/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-21

Aktenzeichen: I - 13 O 277/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0121.I13O277.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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