I - 13 O 277/08•Landgericht Bochum, 2009-01-21, I - 13 O 277/08
Landgericht Bochum, 2009-01-21, I - 13 O 277/08
I - 13 O 277/08Kantonsgericht21.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I - 13 O 277/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: I - 13 O 277/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0121.I13O277.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.
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