Landgericht Bochum, 2009-02-24, I - 7 T 407/08

I - 7 T 407/08Kantonsgericht24.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I - 7 T 407/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-24

Aktenzeichen: I - 7 T 407/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0224.I7T407.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Drittschuldnerin zu 2).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 EUR festgesetzt.

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