I-12 O 85/09•Landgericht Bochum, 2009-09-01, I-12 O 85/09
Landgericht Bochum, 2009-09-01, I-12 O 85/09
I-12 O 85/09Kantonsgericht01.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-12 O 85/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: I-12 O 85/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0901.I12O85.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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