Landgericht Bochum, 2009-09-01, I-12 O 85/09

I-12 O 85/09Kantonsgericht01.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-12 O 85/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-01

Aktenzeichen: I-12 O 85/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0901.I12O85.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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