Landgericht Bochum, 2009-11-06, 7 T 483/09

7 T 483/09Kantonsgericht06.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 483/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-06

Aktenzeichen: 7 T 483/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:1106.7T483.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 15.06.2009 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum vom 05.06.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 683,90 Euro festgesetzt.

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