Landgericht Bochum, 2009-11-23, I-8 O 647/08

I-8 O 647/08Kantonsgericht23.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-8 O 647/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-23

Aktenzeichen: I-8 O 647/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:1123.I8O647.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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