I-8 O 647/08•Landgericht Bochum, 2009-11-23, I-8 O 647/08
Landgericht Bochum, 2009-11-23, I-8 O 647/08
I-8 O 647/08Kantonsgericht23.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-8 O 647/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-23
Aktenzeichen: I-8 O 647/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:1123.I8O647.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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