6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09•Landgericht Bochum, 2010-01-15, 6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09
Landgericht Bochum, 2010-01-15, 6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09
6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09Kantonsgericht15.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-15
Aktenzeichen: 6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0115.6KLS6JS93.08.18.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
- §§ 369, 370, 373, 374, 375 Abgabenordnung, 1, 2, 12, 19, 21 Tabaksteuergesetz, 21 Umsatzsteuergesetz, Art. 4, 31, 38-42, 202 Zollkodex, §§ 52,53 StGB -
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