Landgericht Bochum, 2010-01-19, 7 T 558/09

7 T 558/09Kantonsgericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 558/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 7 T 558/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0119.7T558.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Betreuung für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten wird aufgehoben.

Im Übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Betreuungsbeschluss.

Die weitergehende Beschwerde des Betroffenen wird zurückgewiesen.

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