Landgericht Bochum, 2010-02-04, 3 O 284/09

3 O 284/09Kantonsgericht04.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 3 O 284/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 3 O 284/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0204.3O284.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.274,12 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgwiesen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Klageforderung aus einer vorsätzlichen uner-laubten Handlung begründet ist.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils voll-streckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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