I-1 O 557/04•Landgericht Bochum, 2010-02-04, I-1 O 557/04
Landgericht Bochum, 2010-02-04, I-1 O 557/04
I-1 O 557/04Kantonsgericht04.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-1 O 557/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: I-1 O 557/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0204.I1O557.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Vollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde des Notars A in Essen vom 2101.1998, UR-NR. 70/1998 wird für unzulässig erklärt, soweit sie in das persönliche Vermögen erfolgt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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