III StVK 1812/09•Landgericht Bochum, 2010-03-11, III StVK 1812/09
Landgericht Bochum, 2010-03-11, III StVK 1812/09
III StVK 1812/09Kantonsgericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — III StVK 1812/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: III StVK 1812/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0311.III.STVK1812.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Eine Entscheidung der Kammer ist nicht veranlasst, soweit der Verurteilte Einwendungen gegen die Dauer der Strafvollstreckung erhebt.
Der Antrag vom 28.12.2009 auf Herbeiführung einer Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs über die Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung wird zurückgewiesen.
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