I-6 O 213/09•Landgericht Bochum, 2010-03-24, I-6 O 213/09
Landgericht Bochum, 2010-03-24, I-6 O 213/09
I-6 O 213/09Kantonsgericht24.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-6 O 213/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-24
Aktenzeichen: I-6 O 213/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0324.I6O213.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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