Landgericht Bochum, 2010-03-24, I-6 O 213/09

I-6 O 213/09Kantonsgericht24.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-6 O 213/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-24

Aktenzeichen: I-6 O 213/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0324.I6O213.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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