I-17 O 21/10•Landgericht Bochum, 2010-03-30, I-17 O 21/10
Landgericht Bochum, 2010-03-30, I-17 O 21/10
I-17 O 21/10Kantonsgericht30.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-17 O 21/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-30
Aktenzeichen: I-17 O 21/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0330.I17O21.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 28.02.2010 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
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