Landgericht Bochum, 2010-03-30, I-17 O 21/10

I-17 O 21/10Kantonsgericht30.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-17 O 21/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-30

Aktenzeichen: I-17 O 21/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0330.I17O21.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 28.02.2010 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

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