Landgericht Bochum, 2010-04-21, I-13 O 261/09

I-13 O 261/09Kantonsgericht21.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-13 O 261/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-21

Aktenzeichen: I-13 O 261/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0421.I13O261.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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