Landgericht Bochum, 2010-05-05, I-13 O 217/09

I-13 O 217/09Kantonsgericht05.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-13 O 217/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-05

Aktenzeichen: I-13 O 217/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0505.I13O217.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 3.561,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2010 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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