Landgericht Bochum, 2010-06-16, I-13 O 37/10

I-13 O 37/10Kantonsgericht16.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-13 O 37/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-16

Aktenzeichen: I-13 O 37/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0616.I13O37.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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