Landgericht Bochum, 2010-06-18, 4 O 42/10

4 O 42/10Kantonsgericht18.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 4 O 42/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-18

Aktenzeichen: 4 O 42/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0618.4O42.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 3 OH 1/09 – Landgericht Bochum – werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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