Landgericht Bochum, 2010-07-01, 14 O 95/10

14 O 95/10Kantonsgericht01.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 14 O 95/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-01

Aktenzeichen: 14 O 95/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0701.14O95.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des insgesamt zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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