Landgericht Bochum, 2010-07-13, 12 O 101/10

12 O 101/10Kantonsgericht13.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 O 101/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-13

Aktenzeichen: 12 O 101/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0713.12O101.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer des Landgerichts-Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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