12 O 114/10•Landgericht Bochum, 2010-07-13, 12 O 114/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 O 114/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: 12 O 114/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0713.12O114.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer des Landgerichts-Kammer für Handelssachen-
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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