7 T 183/10•Landgericht Bochum, 2010-07-22, 7 T 183/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 183/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-22
Aktenzeichen: 7 T 183/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0722.7T183.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Das Wiedereinsetzungsgesuch des Schuldners vom 21.04.2010 wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,- € festgesetzt.
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