Landgericht Bochum, 2010-07-22, 7 T 183/10

7 T 183/10Kantonsgericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 183/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: 7 T 183/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0722.7T183.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Das Wiedereinsetzungsgesuch des Schuldners vom 21.04.2010 wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,- € festgesetzt.

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