Landgericht Bochum, 2010-08-11, I-13 O 119/10

I-13 O 119/10Kantonsgericht11.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-13 O 119/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-11

Aktenzeichen: I-13 O 119/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0811.I13O119.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

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