Landgericht Bochum, 2010-08-12, I-14 O 140/10

I-14 O 140/10Kantonsgericht12.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-14 O 140/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-12

Aktenzeichen: I-14 O 140/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0812.I14O140.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

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