I-7 T 433/09•Landgericht Bochum, 2010-08-18, I-7 T 433/09
Landgericht Bochum, 2010-08-18, I-7 T 433/09
I-7 T 433/09Kantonsgericht18.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-7 T 433/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-18
Aktenzeichen: I-7 T 433/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0818.I7T433.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 21.07.2009 abgeändert; der Schuldnerin ist gemäß § 850 i ZPO n. F. die Abfin-dung in Höhe von 2.834,66 € netto pfandfrei zu belassen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.834,66 € festgesetzt.
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