Landgericht Bochum, 2010-09-03, I-12 O 167/10

I-12 O 167/10Kantonsgericht03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-12 O 167/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: I-12 O 167/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0903.I12O167.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungs-haft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzver-trägen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit nachfolgendem Hin-weis zu werben:

MIT 24 MONATEN GARANTTIE!!!

wie auf dem Onlinemarktplatz d bei den Artikeln mit den Artikelnummern #, #, #, #, # geschehen.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.