I-12 O 167/10•Landgericht Bochum, 2010-09-03, I-12 O 167/10
Landgericht Bochum, 2010-09-03, I-12 O 167/10
I-12 O 167/10Kantonsgericht03.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-12 O 167/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: I-12 O 167/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0903.I12O167.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungs-haft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzver-trägen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit nachfolgendem Hin-weis zu werben:
MIT 24 MONATEN GARANTTIE!!!
wie auf dem Onlinemarktplatz d bei den Artikeln mit den Artikelnummern #, #, #, #, # geschehen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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