8 O 446/10•Landgericht Bochum, 2010-10-08, 8 O 446/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 8 O 446/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-08
Aktenzeichen: 8 O 446/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:1008.8O446.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der An¬trag vom 05.10.2010 auf Erlass der einst¬wei¬li¬gen Ver¬fü¬gung wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Ver¬fah¬rens¬wert wird auf 20.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.
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